Reisewelt Pauschal (fern)

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Es soll mal so richtig weit weg sein …, dann sind Sie in der Reisewelt Pauschal-Urlaub absolut richtig.

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Was ist ein Pauschal Reise

Eine Pauschalreise liegt auch dann vor, wenn die von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen auf Wunsch des Reisenden oder entsprechend seiner Auswahl zusammengestellt wurden oder der Reiseveranstalter dem Reisenden in dem Reisevertrag das Recht einräumt, die Auswahl der Reiseleistungen aus seinem Angebot nach Vertragsschluss zu treffen („Bausteinreise“). Reiseleistungen wiederum sind die Personenbeförderung, die Beherbergung (außer zu Wohnzwecken), die Autovermietung oder jede andere touristische Leistung (etwa Ausflüge, Sightseeing). Tagesreisen sind keine Pauschalreisen (§ 651a Abs. 5 BGB), auch nicht die verbundenen Reiseleistungen (§ 651w Abs. 1 BGB). Eine Pauschalreise liegt auch dann nicht vor, wenn eine Reise auf der Grundlage eines Rahmenvertrags für die Organisation von Geschäftsreisen mit einem Reisenden, der Unternehmer ist, für dessen unternehmerische Zwecke geschlossen wird (§ 651a Abs. 5 Nr. 3 BGB).

Geschichte der Pauschalreise

Als erste Pauschalreise gilt die von dem Baptistenprediger Thomas Cook am 5. Juli 1841 organisierte Bahnreise für 570 englische Arbeiter von Leicester nach Loughborough, in der die Kosten für die Fahrt und die Verpflegung in einem Pauschalpreis inbegriffen waren. Bis 1854 baute Cook das Reisegeschäft aus und machte es zu seinem alleinigen Unterhalt. Die erste Auslandspauschalreise organisierte Cook am 17. Mai 1861 für englische Arbeiter per Bahn und Schiff nach Paris. Cooks 7-tägige Pauschalreise bestand aus im Voraus zu bezahlenden Kupons für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung. Er propagierte die Eisenbahnreise für eine Vielzahl von Kunden (englisch „Railways for the Millions“).

In Deutschland kamen durch Reisebüros vermittelte Pauschalreisen um 1898 auf: Sie warben mit Pauschalreisen „à la Cook“ und lehnten sich an den britischen Marktführer an. Im Jahre 1907 gab es bereits ca. 120 deutsche Reisebüros. Ihre Pauschalreisen konnten jedoch zunächst nur von vermögenden Bevölkerungsschichten genutzt werden. Josef Neckermann erweiterte 1962 die Angebotspalette seines Versandhauses Neckermann Versand KG um „Urlaubsreisen für Jedermann“. Für dieses Vorhaben bot er ab 1963 in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Ferienunternehmen Hotelplan erstmals Flugreisen an. Der erste Reisekatalog, eine sechsseitige Broschüre, erschien als Beilage zu seinem Versandhauskatalog. „Neckermann bot Pauschalreisen so günstig an wie bis dahin Lampen oder Haushaltswaren. 14 Tage Mallorca für 338 DM. Flug. Hotel. Vollpension. Alles inbegriffen eben.“

Der heutige Massentourismus konnte erst durch Pauschalreisen ermöglicht werden, weil Reiseveranstalter ihre Reisepreise dank der Economies of Scale (Gesetz der Massenproduktion) und ihrer Verhandlungsmacht senken konnten, sodass auch Geringverdiener in den Genuss dieser Reiseform kamen. Dazu gründeten sich große Reiseveranstalter wie die TUI AG, die seit Oktober 1923 auf dem deutschen Reisemarkt tätig ist. In Deutschland entstand im Dezember 1978 als Reaktion auf den ständig zunehmenden Pauschaltourismus ein neues Reiserecht, dem die bisher anzuwendenden Regelungen des Kaufvertragsrechts des BGB nicht gewachsen waren.

In der deutschen Rechtsprechung und im Schrifttum hatte sich zunächst der Begriff des Reiseveranstaltungsvertrags eingebürgert. Das Reiserecht des BGB sprach zunächst nicht von der Pauschalreise, sondern lediglich von der Reise. Dieser Begriff bezeichnete die Veranstalterreise und entstand dadurch, dass sich der Bundestag im Dezember 1978 beim Erlass der neuen Vorschriften zum Reisevertrag um eine Kürzung des bis dahin verwendeten Wortlauts der Veranstalterreise bemüht hatte.

Eine erste Legaldefinition für Pauschalreisen im Sinne einer europäischen Mindestharmonisierung enthielt Art. 2 Richtlinie 90/314/EWG vom 13. Juli 1990: „Die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten wird, wenn diese Leistung länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt: Beförderung, Unterbringung und andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.“

In seiner Entscheidung vom 30. April 2002 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass auch die individuelle Zusammenstellung mehrerer Einzelleistungen durch ein Reisebüro auf Wunsch des Kunden den Begriff der Pauschalreise erfüllt. Dieses Urteil stützte sich auf die Umstände, dass portugiesische Reisebüros eine andere Rechtsstellung haben und im konkreten Fall das Reisebüro im eigenen Namen die Leistungen erbracht hatte. Es richtet sich also nach dem Auftreten eines Reisebüros, ob es als Reiseveranstalter oder Reisevermittler gilt. Somit hatte das Urteil nur bedingt Auswirkungen auf die deutsche und österreichische Rechtslage.

Quelle: Wikipedia

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